Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Werk- und Dienstleistungen von produktshot.
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Werk- und Dienstleistungen von PRODUKTSHOT, Rotter Str. 1, 53773 Hennef, (im Folgenden produktshot), im Folgenden „Leistungen“ genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen (AGB).
Sind AGB von produktshot in das Geschäft mit dem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und produktshot, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit produktshot sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Schweigen seitens produktshot auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
1.2 Diese AGB gelten nur im Verhältnis zu Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Eigenschaften der Leistung
Eine Garantie gilt nur dann als von produktshot übernommen, wenn produktshot schriftlich eine Eigenschaft als „garantiert“ bezeichnet hat.
3. Vertragsschluss, Leistungsumfang
3.1. Die Angebote von produktshot erfolgen grundsätzlich freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ bezeichnet sind. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Der Besteller erteilt produktshot den Auftrag zur Erstellung und/oder Bearbeitung digitaler Fotos sowie gegebenenfalls damit in Zusammenhang stehender sonstiger Leistungen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der vom Besteller per Internet oder per E-Mail erteilte Auftrag von produktshot mittels E-Mail bestätigt worden ist. Damit erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
3.2. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textformabrede selbst. Mündliche Nebenabreden und/oder Änderungen/Ergänzungen sind nichtig.
3.3. Der Kunde hat produktshot rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an die Leistungen von produktshot hinzuweisen.
4. Leistungszeit, Lieferung, Liefertermine, Leistungsverzug
4.1. Verbindliche Leistungstermine oder Fristen müssen ausdrücklich und in Textform vereinbart werden. Die von produktshot angegebenen Lieferzeiten gelten mit der Maßgabe vereinbart, als diese ca. 24 Stunden unter- oder überschritten werden können. Bei mangels entsprechender Vereinbarung unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Leistungsterminen und -fristen bemüht sich produktshot, diese nach besten Kräften einzuhalten.
4.2. Leistungsfristen beginnen frühestens mit dem Zugang der Auftragsbestätigung von produktshot beim Kunden, nicht jedoch, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen – insbesondere die Übersendung der zu fotografierenden Waren – vorliegen. Entsprechendes gilt für Leistungstermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen der Serviceleistung verlangt, so beginnt eine neue Leistungsfrist mit der Bestätigung der Änderungen durch produktshot.
4.3. Leistungen vor Ablauf der vereinbarten Leistungs- und Lieferzeit sind zulässig. produktshot ist zu Teilleistungen berechtigt. Das Interesse an der Leistung von produktshot entfällt mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung nur dann, wenn produktshot wesentliche Leistungen nicht oder verzögert erbringt.
4.4. Gerät produktshot in Verzug, muss der Kunde produktshot zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistung setzen. Verstreicht diese fruchtlos, bestehen Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung - gleich aus welchem Grund - nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 12.
4.5. produktshot gerät nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen produktshot gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.
4.6. Im Falle eines von produktshot aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens verschuldeten Leistungsverzuges hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines nachweislich durch die Verzögerung entstandenen Schadens. Im Übrigen wird auf Ziffer 12 verwiesen.
5. Verzögerung, Verschiebung und Unterbrechung der Leistungen
Verzögert sich die Durchführung der Leistungen aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, ist produktshot – soweit keine anderweitigen Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen wurden – berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist nach Wahl von produktshot sofortige Zahlung der vereinbarten Vergütung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten, oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. produktshot muss hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des Schadensersatzverlangens ist produktshot statt dem konkreten Schadensbetrag berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % der vereinbarten Netto-Vergütung zu verlangen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nichtanfallens eines Schadens bleibt dem Kunden im Hinblick auf die Schadenspauschale vorbehalten.
6. Abnahme
6.1. Der Kunde ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet, nachdem die Fotos auf elektronischem Weg an den Kunden übermittelt hat, soweit produktshot zu einer Werkleistung verpflichtet ist.
6.2. Verzögert sich trotz Vorliegen der in Ziff. 4.1 genannten Voraussetzungen die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gilt die Abnahme nach Ablauf von 2 Tagen nach Übermittlung der Fotos durch produktshot als erfolgt.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Dem Kunden obliegt es, die in seiner Sphäre liegenden Voraussetzungen zu schaffen, um es produktshot zu ermöglichen, die vertragsgegenständlichen Leistungen vollständig und vertragsgerecht zu erbringen. Dazu gehört die unentgeltliche Übersendung der zu fotografierenden Produkte an produktshot. Unfreie Sendung werden von produktshot nicht angenommen.
8. Kostenanschlag und Kostengrenze
8.1. Kostenanschläge stellen grundsätzlich keine verbindliche Bestätigung der für die Ausführung zu leistenden verbindlichen Vergütung dar, es sei denn, die bei der Ausführung vom Kunden geschuldete Vergütung wird als verbindlich bezeichnet.
8.2. Kostenanschläge dürfen von produktshot im Auftragsfall bis zu 10 % überschritten werden, ohne dass eine Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Dies gilt nicht, wenn produktshot ausdrücklich eine bestimmte Kostenhöhe bzw. Vergütung als verbindlich vereinbart bezeichnet hat.
8.3. Die Durchführung zusätzlicher Arbeiten bedarf stets der Zustimmung des Kunden.
9. Selbstbelieferungsvorbehalt, höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
9.1. Erhält produktshot aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen seiner Unterlieferanten und Subunternehmer trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird produktshot seinen Kunden rechtzeitig informieren. In diesem Fall ist produktshot berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit produktshot seiner vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und kein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen, zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von produktshot schuldhaft herbeigeführt worden sind.
9.2. Ist ein Leistungs- und/oder Fertigstellungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehender Ziff. 9.1 der vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungstermin überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer von ihm produktshot gesetzten angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
10. Versand und Gefahrübergang, Versicherung
10.1. Soweit nichts Abweichendes in Textform vereinbart wird, erfolgt die Übersendung der Leistung nach den in der Website von produktshot festgelegten Bestimmungen. Die Übersendung der Leistung erfolgt auf elektronischem Wege, in dem an die vom Besteller angegebene E-Mailadresse ein Link versendet wird, unter dem die Bestellung durch den Kunden heruntergeladen werden kann. Der Besteller ist verpflichtet, die über den von produktshot versandten Link abrufbaren Fotos unverzüglich herunterzuladen sowie mittels eines eigenen geeigneten Speichermediums zu sichern.
10.2.
Die zur Bestellungsabwicklung erforderlichen Gegenstände werden an Adressen in Deutschland – mit Ausnahme von Gegenständen, die per Spedition versandt werden müssen – auf Kosten von produktshot zurück an den Besteller versandt. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt grundsätzlich produktshot vorbehalten. Derzeit erfolgt die Rücksendung über den Logistikdienstleister Hermes und ist bis zu einem Warenwert i.H.v. 500,00 € versichert.
Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Kunden verzögert, so lagern die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der zurück zusendenden Gegenstände auf den Kunden, oder die zur Ausführung des Versandes bestimmten Unternehmungen, spätestens jedoch mit Verlassen der Niederlassung von produktshot oder 14 Tage nach Bereitstellung für den Kunden bei vereinbarter Abholung auf den Kunden über.
Verzögert sich die Sendung dadurch, dass produktshot infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht oder aus einem sonstigen vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
11. Mängelrüge, Pflichtverletzung, Gewährleistung
11.1. Erkennbare Pflichtverletzungen wegen Schlechtleistung sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 2 Tage nach Leistungsübermittlung – auch bezüglich eines vom Kunden benutzbaren Teils der Leistung – versteckte Mängel unverzüglich spätestens innerhalb des in Ziff. 11.7. genannten Gewährleistungszeitraums in Textform zu rügen. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden auf Gewährleistung aus.
11.2. Sonstige Pflichtverletzungen sind vor der Geltendmachung weiterer Rechte vom Kunden unverzüglich unter Setzung einer angemessenen Abhilfefrist in Textform abzumahnen.
11.3. Mängel, die der Kunde selbst zu vertreten hat sowie unberechtigte Reklamationen werden, soweit sie Tätigkeiten seitens produktshot auslösen, nach den allgemeinen Vergütungssätzen von produktshot zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer gegenüber dem Kunden abgerechnet.
11.4.
Hat produktshot einen Mangel zu vertreten, so wird dieser nach Wahl von produktshot durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben, wobei produktshot grundsätzlich zwei Nacherfüllungsversuche zuzugestehen sind.
Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte. Hat der Auftraggeber produktshot keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung und/oder weiteren Bearbeitung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Produktshot behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.5. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.
11.6. Die Gewährleistung von produktshot ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material oder mangelhafter Ausführung beruhen. Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit der vertragsgegenständlichen Ware oder Leistung.
11.7. Bei Pflichtverletzungen im Rahmen von Leistungen leistet produktshot – soweit nicht ausdrücklich etwas abweichendes schriftlich vereinbart ist, ein Fall des §§ 478, 479 BGB (Lieferantenregress) vorliegt für einen Zeitraum von einem Jahr Gewähr, gerechnet vom Tage des gesetzlichen Verjährungsbeginns an, soweit nicht ein sonstiger gesetzlich zwingender, längerer Verjährungszeitraum gegeben ist. Im Übrigen wird auf Ziffer 12 verwiesen.
11.8. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 12, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche aus einer Leistungsgarantie handelt. In diesem Fall wird auf Ziffer 12.2 verwiesen.
11.9. Die Anerkennung von Schlechtleistungen bedarf stets der Textform.
11.10. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
12. Ausschluss und Begrenzung der Haftung
12.1. Produktshot haftet nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dieser vorstehende Ausschluss gilt nicht, in den folgenden Fällen:
- für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung durch den Lieferer der Besteller in jedem Fall nach der Natur des Rechtsgeschäftes zwingend vertrauen können muss);
- im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;
- soweit produktshot ausnahmsweise die Garantie für die Beschaffenheit seiner Leistung oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko ausdrücklich übernommen hat
- im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei Mängeln, die produktshot arglistig verschwiegen hat;
- sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2. Die Haftung von produktshot ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziff. 12.1) auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12.5. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
12.6. Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß vorstehenden Ziffern 12.2 bis 12.5 gelten im gleichen Umfang zugunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Subunternehmern von produktshot.
12.7. Eine Umkehr der Beweislast wird durch die vorstehenden Reglungen nicht bewirkt.
13. Preise, Zahlungsbedingungen, Unsicherheitseinrede
13.1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro zuzüglich vom Kunden zu tragender Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
13.2. produktshot ist berechtigt, die Vergütung einseitig angemessen (§ 315 BGB) im Falle der Erhöhung von Materialbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Energiekosten sowie weitere Kosten zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als vier Monate liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei den genannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird.
13.4. Die Rechnungen von produktshot sind zahlbar binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto und sonstige Abzüge.
13.5. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum.
13.6. Mit Eintritt des Verzuges werden Fälligkeitszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei produktshot oder der Gutschrift auf dem Konto von produktshot. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Im Übrigen hat der Verzug mit der Erfüllung einer Forderung die sofortige Fälligkeit aller weiteren Forderungen seitens produktshot aus der Geschäftsverbindung zur Folge.
13.7. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar, die nach dem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen von produktshot begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, produktshot jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so ist produktshot unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung produktshot genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten - unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte - vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, produktshot alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.
13.8. Werden Zahlungen gestundet und diese später als vereinbart geleistet, so werden für den Stundungszeitraum Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Abschluss der Stundungsabrede geltenden Basiszinssatz geschuldet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
13.9. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, es sei denn, der Gegenanspruch beruht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß Ziffer 12.1 seitens produktshot. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur ausgeübt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
14. Nutzungsrechte
14.1. Produktshot überträgt dem Besteller die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Fotos. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Besteller über.
14.2. Produktshot ist berechtigt, die Leistungen auf der eigenen Website und im Rahmen der sonstigen eigenen Unternehmenspräsentation und Bewerbung zu nutzen. Zum Zwecke der Darstellung von Referenzen ist produktshot zur Nutzung der Leistungen unter Angabe und Nennung des Auftraggebers (sowie unter Verwendung von Firmierung oder gewerblichen Schutzrechten des Auftraggebers) berechtigt, soweit nicht individualvertragliche Vereinbarungen entgegenstehen.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
15.1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz von produktshot. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit gesetzlich zulässig - Köln. produktshot ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und produktshot gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechtes.
16. Änderungen der AGB, Schlussbestimmungen, Hinweis
16.1. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Zudem ist eine Einsichtnahme auch im Internet auf der Seite www.produktshot.de möglich. Die AGB gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht in Textform fristgerecht Widerspruch erhebt. Auf diese Rechtsfolge muss produktshot mit der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch an produktshot binnen sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung absenden.
16.2. Im Falle der Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers mangels Masse oder dessen nicht auf Zurückbehaltungsrechten oder sonstigen Rechten beruhende Zahlungseinstellung berechtigt produktshot, jederzeit von dem Vertrag zurückzutreten oder die Leistung von der vorherigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung abhängig zu machen. Ist die Leistung bereits erfolgt, so wird der Rechnungsbetrag in den vorgenannten Fällen sofort fällig.
16.3. Der Kunde ist ohne die Zustimmung von produktshot nicht berechtigt, seine Vertragsrechte zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
16.4.
Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung des geschlossenen Vertrages aus anderen Gründen als den §§ 305-310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden die unwirksame/nichtige/undurchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtinhalt des Vertrages Rechnung trägt. Die Bestimmung des § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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